Wie bekomme ich die Baumartenampel für mein Wuchsgebiet?

Papier oder PDF?

Sie können die Baumartenampel als 16-seitiges Druckwerk kostenfrei vom Bundesforschungszentrum für Wald beziehen. Ab einer Menge von 25 Stück erheben wir nur einen kleinen Druckkostenbeitrag. Schreiben Sie uns eine Mail an klimafitterwald@bfw.gv.at und geben Sie die gewünschte Stückzahl Ihres Wuchsgebietes sowie Ihre Zustelladresse in Österreich an.

Komplett ohne Wartezeit, klimafreundlich und ebenfalls kostenfrei können Sie die Baumartenampel passend zu Ihrem Wuchsgebiet herunterladen. Unsere neun Hauptwuchsgebiete gliedern sich wie folgt:

Wuchsgebiet 1: Innenalpen

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Landeck + Imst + Innsbruck + Innsbruck-Land + Schwaz + Zell am See + Lienz + Spittal an der Drau + St. Johann im Pongau + Tamsweg + Feldkirchen + Sankt Veit an der Glan + Murau + Liezen

Baumartenampel Wuchsgebiet 1: Innenalpen herunterladen

 

Wuchsgebiet 2: Nördliche Zwischenalpen

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Bludenz + Reutte + Innsbruck + Schwaz + Kufstein + Kitzbühel +
Zell am See + St. Johann im Pongau + Liezen

Baumartenampel Wuchsgebiet 2: Nördliche Zwischenalpen herunterladen

 

Wuchsgebiet 3: Östliche und südliche Zwischenalpen

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Lienz + Spittal an der Drau + Villach-Land + Feldkirchen + Sankt Veit an der Glan + Völkermarkt + Wolfsberg + Murau + Murtal + Liezen + Leoben + Bruck-Mürzzugschlag

Baumartenampel Wuchsgebiet 3: Östliche und südliche Zwischenalpen herunterladen

 

Wuchsgebiet 4: Nördliche Randalpen

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Bregenz + Dornbirn + Feldkirch + Bludenz + Reutte + Innsbruck-Land + Schwaz + Kufstein + Kitzbühel + Zell am See + St. Johann im Pongau + Hallein + Salzburg-Umgebung + Vöcklabruck + Gmunden + Liezen + Kirchdorf + Steyr-Land + Amstetten + Waidhofen an der Ybbs + Scheibbs + Leoben + Bruck-Mürzzuschlag + Neunkirchen + Wiener Neustadt + Lilienfeld + St. Pölten + Baden + Mödling

Baumartenampel Wuchsgebiet 4: Nördliche Randalpen herunterladen

 

Wuchsgebiet 5: Östliche Randalpen

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Deutschlandsberg + Voitsberg + Graz-Umgebung + Graz + Bruck-Mürzzuschlag + Weiz + Hartberg-Fürstenfeld + Oberwart + Oberpullendorf + Wiener Neustadt + Neunkirchen + Baden + Mödling + St. Pölten + Tulln

Baumartenampel Wuchsgebiet 5: Östliche Randalpen herunterladen

 

Wuchsgebiet 6: Südliche Randalpen

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Lienz + Hermagor + Spittal an der Drau + Villach-Land + Villach + Feldkirchen + Klagenfurt-Land + Klagenfurt + Völkermarkt + Sankt Veit an der Glan + Wolfsberg

Baumartenampel Wuchsgebiet 6: Südliche Randalpen herunterladen

 

Wuchsgebiet 7: Nördliches Alpenvorland

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Salzburg-Umgebung + Braunau am Inn + Vöcklabruck + Ried im Innkreis + Schärding + Grieskirchen + Wels-Land + Wels + Gmunden + Kirchdorf + Steyr-Land + Steyr + Linz-Land + Linz + Eferding + Urfahr-Umgebung + Amstetten + Perg + Scheibbs + Melk + St. Pölten (Land)

Baumartenampel Wuchsgebiet 7: Nördliches Alpenvorland herunterladen

 

Wuchsgebiet 8: Sommerwarmer Osten

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Deutschlandsberg + Leibnitz + Voitsberg + Graz-Umgebung + Südoststeiermark + Jennersdorf + Güssing + Weiz + Hartberg-Fürstenfeld + Oberwart + Oberpullendorf + Neunkirchen + Wiener Neustadt + Baden + Mattersburg + Eisenstadt(-Umgebung) + Neusiedl am See + Bruck an der Leitha + Mödling + Wiener Becken + Gänserndorf + Mistelbach + Korneuburg + Hollabrunn + Tulln + St. Pölten + Krems an der Donau + Krems + Horn

Baumartenampel Wuchsgebiet 8: Sommerwarmer Osten herunterladen

 

Wuchsgebiet 9: Mühl- und Waldviertel

Gültig für die Bezirke/Teilbezirke:

Schärding + Grieskirchen + Eferding + Rohrbach + Urfahr-Umgebung + Freistadt + Perg + Amstetten + Melk + Zwettl + Gmünd + Waidhofen an der Thaya + Horn + Hollabrunn + Krems-Land

Baumartenampel Wuchsgebiet 9: Mühl- und Waldviertel herunterladen

Wie finde ich mein Waldgrundstück?

Wie finde ich mein Waldgrundstück?

Sie besitzen ein Waldgrundstück, wissen aber nicht genau, wo es sich befindet? Wenn Sie die Einlagezahl oder die Grundstücksnummer des Grundstückes wissen, können Sie das frei zugängliche Online-Geodatenservice der Bundesländer nutzen. Dieses hilft Ihnen auch dabei, die Grundstücksgrenzen zu ermitteln, falls Sie den Standort Ihres Waldes auf der Karte angeben können. (Wissen Sie weder Einlagezahl noch Standort, wenden Sie sich an das Gemeindeamt des Ortes, in dem sich Ihr Wald befindet.)

GIS-Service der Bundesländer

Niederösterreich 
Kärnten 
Steiermark 
Oberösterreich 
Vorarlberg 
Tirol 
Burgenland 
Wien 
Salzburg 

Geben Sie Grundstücksnummer oder Einlagezahl in das entsprechende Suchfeld ein, das Grundstück wird angezeigt. Oder navigieren Sie auf der Karte zu Ihrem Grundstück und aktivieren Sie den Layer, der die Grundstückgrenzen anzeigt. (Eine genauere Anleitung an dieser Stelle ist schwierig, da alle neun Kartenanwendungen ein bisschen anders funktionieren.)

Ein Grenzstein stellt eine rechtsgültige Abgrenzung zum benachbarten Grundstück dar.

Das ist aber noch nicht alles! Jetzt geht es ins Gelände. Denn das ist der wichtigere Teil der Grundstücksfindung, da die im Kataster angezeigten Grenzen oft nicht genau mit jenen in der Natur übereinstimmen. Das liegt daran, dass der Plan mittlerweile etwa 200 Jahre auf dem Buckel hat. Er wurde damals zur Bemessung der Steuerlast erstellt, die Feststellung der Grundstücksgrenzen war zweitrangig. Um Kosten zu sparen, wurde der Großteil der Waldflächen nicht vermessen. Daher sind die im Grundsteuerkataster eingezeichneten Grenzen nicht rechtsgültig und man muss die tatsächlichen Grenzen in der Realität begutachten. Diese werden sehr oft durch natürliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel Bäche, Gräben oder Bewirtschaftungsgrenzen definiert. Daher sollte man persönlich in den Wald fahren, Grenzsteine suchen und auch mit den Grundstücksnachbarn Kontakt aufnehmen.

Die Koordinierungsstelle Wald im Waldviertler Kernland hat den Ziviltechniker Dominik Mesner gefragt, welche Tipps er Waldbesitzer:innen geben kann:

Welche Förderungen gibt es im Forst?

Welche Förderungen gibt es im Forst?

Die forstliche Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Waldbauliche Maßnahmen im Wirtschafts- und Schutzwald
    • Misch- und Laubwaldaufforstungsmaßnahmen nach Katastrophen
    • Misch- und Laubwaldaufforstungsmaßnahmen für Bestandesumwandlungen
    • Pflegemaßnahmen bis 10 bzw. 20 Meter Oberhöhe (Dickungspflege)
    • Pflegemaßnahmen bis 20 Meter mit Seilkran
    • Einleitung der Naturverjüngung mit Seilkran
    • Astung
    • Sanierung geschädigter Wälder
    • Erstellung von betrieblichen und überbetrieblichen Plänen
    • Walderschließung = Errichtung von Forststraßen

 

  • Waldökologische Maßnahmen
    • Anpflanzung von Hecken
    • Waldrandgestaltung
    • Belassen von Spechtbäumen
    • Zäune zur Kontrolle von Wildverbiss (mit einer Länge von 50 lfm bzw. 25 lfm)
    • Einzelbaumförderung für Totholz und Höhlenbäume
    • Ameisen-, Vogel- und Fledermausschutz
    • Pflege von Mittel- und Niederwald
    • Einbringung und Schutz von seltenen Baumarten
    • Bestandesschonende Bringung mit Pferd und Logline
    • Schutzwaldverbesserung und Hochlagenaufforstung

 

  • Forstschutzmaßnahmen
    • Borkenkäfer-Bekämpfung (Fangbäume, Mulchen und Hacken von befallstauglichem Material, Entrindung)
    • Fichtenblattwespen-Bekämpfung
    • Rüsselkäferbekämpfung

 

  • Waldwirtschaftsgemeinschaften
  • Marketing von Holz und Biomasse
  • Saatgutbeerntung und Geräte für Forstgärten

 

  • Innovation und Information
  • Kooperation von Forstwirtschaft und Holzwirtschaft

 

Voraussetzung für den Bezug von Fördermitteln ist die Einhaltung verschiedener Richtlinien. Einen Überblick über die Förderrichtlinien in den Bundesländern finden Sie in diesem Artikel.

Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie die Förderungsdienststellen (Bezirksbauernkammer oder Bezirksforstinspektion). Links finden Sie in unserer Beratersuche.

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Wie kann ich Fördermittel beantragen?

Wie kann ich Fördermittel beantragen?

  • 1. Sie haben ein Vorhaben und wollen sich bei der Durchführung unterstützen lassen? Nehmen Sie mit Ihrer Bezirksforstinspektion oder Ihrer Bezirksbauernkammer Kontakt auf. Viele Förderungen schreiben diese Kontaktaufnahme vor und verlangen ein Beratungsformular für den Förderantrag.

 

  • 2. Stellen Sie den offiziellen Antrag bei der zuständigen Einreichstelle, das ist die Bezirksforstinspektion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen dabei helfen. Das Beratungsformular muss bei bestimmten Anträgen beigefügt werden. Das Datum des Entgegennahmeschreibens der Einreichstelle gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung.

 

  • 3. Nach diesem Stichtag können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Es besteht noch kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Bezirksforstinspektion prüft alle Unterlagen und gibt sie dann an die bewilligende Stelle im Land weiter. Dort wird das Vorhaben ein weiteres Mal geprüft. Danach beginnt das Auswahlverfahren. Die Anträge werden mit Punkten bewertet und gereiht. Erreicht das Vorhaben die Mindestpunktezahl und sind genügend Mittel vorhanden, wird der Antrag bewilligt und ein Bewilligungsschreiben ausgestellt.

 

  • 4. Ab jetzt besteht Rechtssicherheit. Sofern Sie noch nicht auf eigenes Risiko mit der Umsetzung begonnen haben, können Sie ab dem Datum des Bewilligungsschreibens mit Ihrem Vorhaben starten. Heben Sie unbedingt alle Belege und Rechnungen auf und dokumentieren Sie alle Schritte. Bei Abweichungen vom Antrag muss die Förderstelle unverzüglich informiert werden.

 

  • 5. Nach Beendigung der Arbeiten oder bei längeren Projekten auch dazwischen kann ein Zahlungsantrag eingereicht werden. Dabei werden Belegaufstellungen, Rechnungen, Eigenleistungsaufstellung usw. an die Einreichstelle gesandt. Die Bezirksforstinspektion prüft die Unterlagen und leitet die Dokumente an die bewilligende Stelle im Land weiter, wo er ein weiteres Mal fachlich und formal geprüft wird. Ist alles korrekt, werden die Fördermittel freigegeben. Die AMA (Agrarmarkt Austria) führt stichprobenartige Kontrollen durch und zahlt dann die genehmigte Förderung an die Förderwerber:innen aus.

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Welche Förderungen gibt es in meinem Bundesland?

Welche Förderungen gibt es in meinem Bundesland?

Die Forstförderung wird von den Ländern verwaltet. Hier finden Sie einen Überblick über die Förderstellen ihn Ihrem Bundesland.

Woher stammt das Geld für die forstliche Förderung?

Woher stammt das Geld für die forstliche Förderung?

Die forstliche Förderung wird in Österreich entweder im Rahmen des EU-Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE), über Landesförderungen oder über den Waldfonds finanziert. Mit dem Programm zur ländlichen Entwicklung wird sichergestellt, dass die ländlichen Regionen in Österreich auch weiterhin innovativ und attraktiv bleiben und für kommende Herausforderungen gut vorbereitet sind. Auch diese Projekt-Plattform wurde mit dem Programm finanziert.

Wo finde ich Beratung?

Wo finde ich Beratung?

Klimafitte Waldbewirtschaftung braucht Wissen. Holen Sie sich fachlichen Rat für Ihren Wald:

  • Bezirksforstinspektion
  • Landwirtschaftskammer
  • Waldverband
  • Waldwirtschaftsgemeinschaft
  • Maschinenring
  • Bundesforschungszentrum für Wald
  • Forstbetriebe und private forstliche Dienstleister:innen

Suchen Sie Berater:innen in Ihrer Nähe in unserer Berater-Datenbank!

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Wer kann meinen Wald für mich bewirtschaften?

Wer kann meinen Wald für mich bewirtschaften?

Test

Viele Waldbesitzer oder Waldbesitzerinnen haben keine Zeit oder kein Interesse ihren Wald selbst zu bewirtschaften. Dennoch ist es ihnen wichtig, dass ihr Wald im Klimawandel stabil und gesund bleibt. Zum Glück gibt es Vereinigungen und Organisationen die diese Aufgabe übernehmen.

  • Der Waldverband Österreich ist eine Unterorganisation der Landwirtschaftskammer und auf regionaler Ebene aktiv. Zu seinem Serviceangebot für Mitglieder zählen Holzverkauf Waldbewirtschaftung und Beratung.
  • Waldbesitzer:innen können auch einer regionalen Agrar- oder Waldwirtschaftsgemeinschaft beitreten. Diese Zusammenschlüsse verstehen sich als Ansprechpartner:innen für Waldbesitzer:innen auf regionaler Ebene.
  • Es gibt in Österreich eine Reihe forstlicher Dienstleister:innen, die verschiedene Arbeiten im Wald von der Bestandesbegründung bis zum Holzverkauf übernehmen können. Diese sind vom kleinen Ein-Mann-Betrieb bis zum österreichweiten Zusammenschluss (z.B.: Maschinenring) organisiert. Auf zoefu.at sind alle zertifizierten österreichischen Forstunternehmen aufgelistet. Das Gütesiegel ZÖFU weist zertifizierte Unternehmen als ökologisch und sozial nachhaltig mit gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen und einwandfreier Technik aus.

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Wer hilft mir bei der Waldpflege?

Wer hilft mir bei der Waldpflege?

Klimafitte Waldbewirtschaftung braucht Wissen. Unter anderem können Sie sich bei folgenden Institutionen informieren und praktische Unterstützung für die Waldbewirtschaftung bekommen:

  • Landesforstdienste und Bezirksforstinspektionen

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um den Wald. Unterstützung auch in vielen praktischen Fragen zum Beispiel bezüglich forstlicher Förderung.

  • Landwirtschaftskammern

Bieten für alle Waldbesitzer:innen Unterstützung in der Planung und der forstlichen Betriebsführung an.

  • Waldverbände
  • Waldwirtschaftsgemeinschaften

Helfen Klein- und Kleinstwaldbesitzer:innen zu einer effizienteren Bewirtschaftung. Durch die Bündelung der regional anfallenden kleinen Holzmengen zu Großeinheiten steigen die Vermarktungsmöglichkeiten und man kann in der Regel auch höhere Holzpreise erzielen. Die Organisation der Holzernte steigert die Effizienz und erleichtert die Arbeit. Ziehen Sie eine Mitgliedschaft in einer regionalen Vereinigung in Betracht: Gemeinsam geht vieles leichter!

  • Das Bundesforschungszentrum für Wald

Berät Sie in der Herkunftsberatung bei der richtigen Baumartenwahl und bietet diverse Fortbildungskurse in seinen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen an.

  • Viele größere Forstbetriebe und private forstliche Dienstleister:innen Ihrer Umgebung stehen Ihnen ebenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Suchen Sie Hilfe für Ihren Wald aus Ihrer Region in unserer Berater-Datenbank.

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