Mein Wald ist Schutzwald. Was ist zu beachten?

  • Die Behörde kann Ihnen vorschreiben, mit welchen Baumarten Sie Ihren Wald aufforsten müssen. Es dürfen Ihnen aber keine erheblichen Mehrkosten entstehen (Abs. 1 a).
  • Alle Fällungen in der Kampfzone des Waldes und in den Arbeitsfeldern der Wildbach- und Lawinenverbauung können an eine Bewilligung gebunden werden (Abs. 1 b).
  • Die Behörde kann Ihnen bestimmte Fällungen vorschreiben (Abs. 1 f).
  • Die Behörde kann mit der Bewirtschaftung auch die Dienststelle beauftragen (Abs. 2)

Gesetz Waldbehandlung in Einzugsgebieten ansehen