Was ist bei der Holzernte zu beachten?

Zuerst muss klargestellt werden, dass es sich um eine freie Fällung handelt und nicht etwa um einen verbotenen Kahlschlag. Nach einer freien Fällung bleibt immer gesicherte Verjüngung zurück. Es kann auch sein, dass es sich um Fällungen infolge von Schadereignissen handelt oder diese für die Bringung notwendig ist.

Gesetz freie Fällungen ansehen

Umfasst die freie Fällung ein halbes Hektar oder mehr, müssen die geplanten Arbeiten spätestens eine Woche vor Beginn den Behörden gemeldet werden. Bei der Fällung und Aufarbeitung ist jede Beschädigung stehender Bäume und Jungbäume tunlichst zu vermeiden. Bei den Ausmaßen der freien Fällung können in den Ländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg andere Grenzen gelten (§ 96 und § 97).

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