Welche Bereiche der Forstwirtschaft werden gefördert?
Die forstliche Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Waldbau
- Wiederaufforstung nach Katastrophen
- Bestandesumwandlung
- Dickungspflege
- Astung
- Sanierung geschädigter Wälder
- Waldwirtschaftspläne und Standortskartierungen
- Waldökologische Maßnahmen
- Anpflanzung von Hecken
- Waldrandgestaltung
- Belassen von Spechtbäumen
- Schutzwaldverbesserung und Hochlagenaufforstung
- Walderschließung
- Forstschutz
- Borkenkäfer-Bekämpfung
- Fichtenblattwespen-Bekämpfung
- Ameisen- und Vogelschutz
- Waldwirtschaftsgemeinschaften, Maschinenförderung, Marketing von Holz und Biomasse
- Innovation und Information
- Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden
Voraussetzung für den Bezug von Fördermitteln ist die Einhaltung verschiedener Richtlinien. Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie die Förderungsdienststellen (Bezirksbauernkammer oder Bezirksforstinspektion).